Gefahrgut/Schadstoff


Als Gefahrgut bezeichnet man Stoffe, Zubereitungen (Gemische, Gemenge, Lösungen) und Gegenstände, welche Stoffe enthalten, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer physikalischen oder chemischen Eigenschaften oder ihres Zustandes beim Transport bestimmte Gefahren für:

  • die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für die Allgemeinheit,
  • wichtige Gemeingüter,
  • Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und anderen Sachen

ausgehen können und die aufgrund von Rechtsvorschriften als gefährliche Güter einzustufen sind.

 

Gefahrentafel und Kennzeichnung

Gekennzeichnet wird ein Gefahrguttransport mit Gefahrentafel und Gefahrzettel. Das dient dem schnellen Erkennen der nötigen Maßnahmen insbesondere im Falle eines Gefahrgutunfalles.

Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (auch Gefahrnummer oder Kemler Zahl) ist die Zahl, die in der oberen Hälfte einer Gefahrentafel an Fahrzeugen angegeben ist.

Sie gibt Aufschluss über die vom transportierten Stoff (Gefahrgut) ausgehenden Gefahren und ist im europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), beziehungsweise das Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises Dangereuses (RID), definiert.

Die Nummer besteht aus mindestens zwei bis maximal drei Ziffern, die die wichtigsten von dem Stoff ausgehenden Gefahren aufzählt, eventuell mit einem vorangestellten X für Zusatz-Gefahr in Zusammenhang mit Wasser (da es bei Löscheinsätzen wichtig ist). Kombinationen von verschiedenen Ziffern sind möglich. Die Verdopplung einer Ziffer bedeutet eine Erhöhung der Gefahr dieser Art. Wenn die Gefahr durch eine Ziffer ausreichend beschrieben wird und keine zusätzliche Gefahr besteht, so wird eine Null angehängt, um mindestens zwei Stellen zu erzeugen.

 

Beispiel Benzin 1203:

 

Gefahrnummer "33", leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 33°C)

 

Die Ziffern der Kemler Zahl entsprechen im allgemeinen der Gefahrgutklasse des Gutes, mit Ausnahme der Klasse 1 Explosivstoffe, die – wegen der Verwechslungsgefahr mit „7“ – mit Zahlen für Entzündbarkeit (3, 4) ausgezeichnet werden.

Kemler Zahlen

1 nicht belegt
2 Gefahr des Entweichens von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit von Flüssigkeiten (Gase/Dämpfe) oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Gefahr durch Giftigkeit oder Ansteckung
7 Gefahr durch Radioaktivität
8 Gefahr durch Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
0 Ohne besondere Gefahr (als Platzhalter der zweiten Stelle)
X Reagiert auf gefährliche Weise mit Wasser

Weitere Unterlagen und Informationen:

Alarmierungen in NÖ

Unwetterwarnungen - ZAMG

ZAMG-Wetterwarnungen

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